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Rückerstattungsrichtlinie

Rückerstattungs- und Stornierungsrichtlinie

 

1. Grundsatz
Mit der verbindlichen Buchung (Vertragsschluss) wird ein Termin exklusiv für den Auftraggeber reserviert. Da andere Anfragen für diesen Zeitraum abgelehnt werden, gelten im Falle einer Absage durch den Auftraggeber folgende Bedingungen.

2. Stornierungsgebühren (Staffelung)
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, wird eine Stornogebühr fällig, die sich nach dem Zeitpunkt der Absage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn richtet:

  • Bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: Keine Stornogebühr (ggf. wird nur die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten).

  • Ab 6 Monaten bis 3 Monate: 20 % der vereinbarten Gesamtgage.

  • Ab 3 Monaten bis 2 Wochen: 50 % der vereinbarten Gesamtgage.

  • Unter 2 Wochen: 80 % der vereinbarten Gesamtgage.

  • Bei Absage am Veranstaltungstag oder Nicht-Erscheinen des Auftraggebers: 100 % der vereinbarten Gesamtgage.

 

3. Rückerstattung von Anzahlungen
Bereits geleistete Anzahlungen werden im Falle einer fristgerechten Stornierung (siehe oben) verrechnet. Sollte die Stornogebühr niedriger als die Anzahlung sein, wird die Differenz innerhalb von 14 Tagen erstattet. Bei kurzfristigen Absagen dient die Anzahlung als Teil der fälligen Stornogebühr.

 

4. Höhere Gewalt
Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z. B. behördliche Verbote, Naturkatastrophen) nicht stattfinden können, entfallen die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall abzüglich bereits entstandener Aufwendungen zurückerstattet.

 

5. Absage durch den DJ
Sollte der DJ die Leistung aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unfall) absagen müssen, werden alle bereits geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstattet. Der DJ bemüht sich in diesem Fall nach besten Kräften, einen gleichwertigen Ersatz zu vermitteln, wobei ein Rechtsanspruch auf Ersatzgestellung nicht besteht.

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